Grundlagen
Open Source Portale: Einheitliche Basis PDF

Portal  Benjamis Bratkus: Open Source Portale: Eine einheitliche Plattform als Basis!

Exemplarisch sollen drei Open Source Portale entlang der Diskussion einiger Kriterien vorgestellt werden. Hierzu wurden die Portale Liferay 3.6.1 [2], Apache Jetspeed2 [3] und JBoss Portal 2.2 [4] gewählt.

 

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Wie ich blogge? Nachbefragung PDF

Bamblog wie blogge ich richtigDr. Jan Scmidt: Erste Ergebnisse der  Wie ich blogge?

Der Bericht ist deutlich länger als der erste Ergebnisband geworden (stolze 50 Seiten), und beinhaltet eine tabellarische Darstellung und Deskription aller Fragen aus der zweiten Welle. Gerahmt wird die (möglicherweise etwas trockene) Dokumentation der Daten von einer Skizze des theoretisch-konzeptionellen Rahmens, der der Umfrage zugrunde liegt, sowie durch eine erst Interpretation der Ergebnisse.Ich habe auch vor, über die nächsten Wochen hinweg immer mal wieder auf einzelne Befunde der Studie näher einzugehen bzw. mich einzelnen Fragen noch einmal genauer zu widmen. Beispielsweise finde ich es bemerkenswert, dass nur ein sehr geringer Teil der Nutzer (etwa 10%) an Corporate Weblogs interessiert ist - nur geringfügig mehr als an erotischen Themen.
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Kategorisierung Portale PDF

Von Fabian Kienle: Kategorisierung Portale und Definition Portale
Ob in Führungsetagen oder in anderen Hierarchien ? Mitarbeiter quälen sich mit wahren Kollektionen von Passwörtern, welche Zugriffe auf Datenbanken und anderen Ressourcen regeln, oder wuseln sich durch Anwendungen, die außer den benötigten Funktionen überfüllte digitale Tools auf den Desktop bringen. Neben menschlicher Frustration, sich im Informationsdickicht zurechtzufinden, verlieren Unternehmen, verlieren Anwender Übersicht, Motivation und vor allem Produktivität. Spätestens in dieser Situation erwägen CIOs und IT-Management erste Gedanken über Portale. Dabei ist kaum ein Begriff in den letzten Jahren so strapaziert worden wie der des Portals.

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Impressum für Portale PDF

Impressum

Dipl. Jur. Sebastian Einbock

Gesetzliche Regelungen zu den Informationspflichten und der Anbieterkennzeichnung im Internet finden sich insbesondere in § 6 Teledienstegesetz (TDG) und § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Diese Regelungen sollen vor allem für den Internetnutzer bzw. Surfer ein Mindestmaß an Transparenz und Information über die natürliche oder juristische Person oder Personengruppe, die ihm einen Dienst im Internet anbietet, sicherstellen, wodurch auch eine etwaige Rechtsverfolgung im Streitfalle erleichtert wird. Der Artikel bietet umfassende Informationen zu den Fragen: Wozu ein Impressum? Wen trifft die Impressumspflicht? Was bedeutet geschäftsmäßig? Was gehört ins Impressum? Platzierung des Impressums. Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen. Impressumspflicht für ausländische Anbieter. Strafen bei fehlerhaftem Impressum.

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Was gehört in's Impressum? PDF

Impressumvon Sven Probst

Die Anbieter von Inhalten über's Web müssen sich nach der Ausweitung des Teledienstegesetzes (TDG) mit dem "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) seit dem 1. Januar 2002 in noch größerem Rahmen als bisher ausweisen. Das betrifft insbesondere das Impressum (Zuständigkeiten) und die Angaben zur Umsatzsteuer, aber auch die Definition von Berufsbezeichnungen wie "Rechtsanwalt" oder "Attorney". Diese Regelungen betreffen die meisten Websites von Unternehmern und freien Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Apotheker. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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