Disclaimer für Portale: Muster und Info PDF

DisclaimerDipl. Jur. Sebastian Einbock: Disclaimer für Portale: Informationen und Muster

Der Begriff "Disclaimer" kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Verzichtserklärung bzw. Dementi". Im Internet wird dieser oft mit einem sog. "Haftungsausschluss" gleichgesetzt. Der Bundesgerichtshof entschied dieses Jahr, dass ein wirksamer Disclaimer eindeutig gestaltet, aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Anbietenden auch tatsächlich beachtet werden muss. Ob der Nutzer den Haftungsausschluss rechtsverbindlich anerkennt, ist dann eine Frage des Einzelfalls und richtet sich nach der jeweiligen Konzeption der Homepage. Das Disclaimer-Muster wurde nach bestem Wissen zusammengestellt. Überprüfen Sie Ihren Disclaimer anhand des Musters.

Was ist überhaupt ein Disclaimer? Vorliegend wird ein Disclaimer jedoch nicht nur als reiner "Haftungsausschluss" betrachtet, sondern als eine Art rechtliches Werkzeug, mit dem man bestimmte rechtliche Punkte seiner Webseite regeln kann. So bietet ein Disclaimer auch die Möglichkeit festzulegen, ob man Werbung per E-Mail von Jedermann empfangen mag oder ob man seine Websiteinhalte Jedermann zur Verfügung stellen möchte (z.B. per GNU-Lizenz). Darüber hinaus kann man hierbei gleich Informationen zum Datenschutz unterbringen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 TDDSG). Des Weiteren sollte man als Website-Betreiber natürlich immer auch an ein Impressum denken. Eine Haftungsbeschränkung kann im Verhältnis des Websiteanbieters zu den Nutzern der Website im Einzelfall erfolgen. Dabei sind deren Voraussetzungen eine Frage des Einzelfalls und richten sich vor allem auch nach der Art der abrufbaren Inhalte. Zudem muss eine vertragliche Beziehung zwischen diesen Parteien zustande kommen. Insbesondere kommt es dabei auf die Ausgestaltung der Website an und ob der Hinweis auf den "Disclaimer" entsprechend der Rechtsprechung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen worden ist. Danach muss der Nutzer den "Disclaimer" vor Nutzung der angebotenen Inhalte kennen und dieser deutlich hervorgehoben sein. Der Bundesgerichtshof entschied dieses Jahr, dass ein wirksamer Disclaimer eindeutig gestaltet, aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Anbietenden auch tatsächlich beachtet werden muss.

(1) Ob der Nutzer den Haftungsausschluss rechtsverbindlich anerkennt, ist dann eine Frage des Einzelfalls und richtet sich nach der jeweiligen Konzeption der Homepage (z.B. vorgeschaltet als Eingangsseite, per Box markierbar oder nur als Link etc.). "Disclaimer" sind gegenüber Dritten (z.B. Rechteinhaber nach dem UrhG) wirkungslos, wenn hierdurch die Haftung des Websiteanbieters für die eigenen Inhalte ausgeschlossen werden soll. Darüber hinaus kann ein deutlicher Warnhinweis in einem "Disclaimer" unter Umständen zumindest den Nutzer der Website "bösgläubig" machen, wodurch sich ein Mitverschulden des Nutzers ergeben könnte. Dies setzt jedoch voraus, dass der Nutzer die Umstände einer möglichen Gefährdung erkennen konnte. Keine Haftung für Links? Oft wird ein Disclaimer als Mittel zur Begrenzung der Haftung für externe Links verwendet. Dabei findet man häufig als Zitat das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgericht Hamburgs in etwa der Form: Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Solch eine pauschale Distanzierung schadet nach einigen Auffassungen sogar mehr als sie nützt, da sie vor Gericht als Indiz eines bestimmten Unrechtsbewußtseins gelten könnte.

(2) Eine pauschale Distanzierung sollte daher vermieden werden. Rechtlich ist die Freizeichnung von der Haftung für externe Links nicht geklärt. Ein Hinweis, dass es sich bei den externen Inhalten bzw. Links um Angebote Dritter handelt, kann zumindest eine inhaltliche Abgrenzung von den fremden und eigenen Inhalten bewirken. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei auch die objektiven Umstände wie die äußere Gestaltung der Website und die inhaltliche Einbeziehung der Links bzw. Inhalte geschieht (z.B. per Frames, Deeplink, Linkliste, Quelle im Artikel). Eine gute rechtliche Ausführung zur jeweiligen Haftung bei der unterschiedlichen Einbeziehung von Links finden Sie hier. Insoweit ist auch umstritten, ob trotz Überprüfung beim Setzen des Links eine weitere Nachforschungs- bzw. Überprüfungspflicht besteht.

(3) Daher sollte man wohl zur Sicherheit doch in bestimmten Abständen seine Links kontrollieren. Denn der Hinweis, man habe keinen nachträglichen Einfluss mehr hinsichtlich der Änderungen auf den gelinkten Seiten, könnte nicht ausreichend sein, da man damit wiederum im Grunde kundtut, dass man die geänderten und nun ggf. rechtswidrigen Inhalte doch akzeptiert bzw. duldet. Solidarisiert man sich sogar als Webseitenbetreiber mit rechtswidrigen Inhalten eines Dritten durch ein Linksetzen, so haftet man in jedem Fall für die gelinkten Inhalte als wären dies die eigenen. Externe Links zu rechtswidrigen Inhalten sollten immer unverzüglich gelöscht werden. Sie werden aufgrund dieser unklaren Rechtslage verstehen, dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass Sie sich als Anbieter durch die Übernahme unseres Disclaimer-Musters von der Verantwortung für gelinkte Inhalte Dritter freizeichnen können.

(4) Download des kompletten Artikels und des Muster Disclaimer Disclaimer_Informationen_und_Muster

Quelle: Disclaimer von Juraforum.de - das Recht-Portal.

 
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