| Was gehört in's Impressum? |
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Die Anbieter von Inhalten über's Web müssen sich nach der Ausweitung des Teledienstegesetzes (TDG) mit dem "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) seit dem 1. Januar 2002 in noch größerem Rahmen als bisher ausweisen. Das betrifft insbesondere das Impressum (Zuständigkeiten) und die Angaben zur Umsatzsteuer, aber auch die Definition von Berufsbezeichnungen wie "Rechtsanwalt" oder "Attorney". Diese Regelungen betreffen die meisten Websites von Unternehmern und freien Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Apotheker. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Download des kompletten Artikels: Was gehört ins Impressum? |
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von Sven Probst