Impressum für Portale PDF

Impressum

Dipl. Jur. Sebastian Einbock

Gesetzliche Regelungen zu den Informationspflichten und der Anbieterkennzeichnung im Internet finden sich insbesondere in § 6 Teledienstegesetz (TDG) und § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Diese Regelungen sollen vor allem für den Internetnutzer bzw. Surfer ein Mindestmaß an Transparenz und Information über die natürliche oder juristische Person oder Personengruppe, die ihm einen Dienst im Internet anbietet, sicherstellen, wodurch auch eine etwaige Rechtsverfolgung im Streitfalle erleichtert wird. Der Artikel bietet umfassende Informationen zu den Fragen: Wozu ein Impressum? Wen trifft die Impressumspflicht? Was bedeutet geschäftsmäßig? Was gehört ins Impressum? Platzierung des Impressums. Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen. Impressumspflicht für ausländische Anbieter. Strafen bei fehlerhaftem Impressum.

Download des kompletten Artikels: Die Anbieterkennzeichnung im Internet: Das Impressum
 
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